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Mitgliederversammlung und Schulungsveranstaltung

Der Vorsitzende der Bezirksvereinigung, Ehrenfried Gebeler begrüßte, die 30 Schiedsleute, die der Einladung gefolgt waren – insgesamt hat die Vereinigung 107 Schiedsleute. Er kritisierte die bisherige Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann, die es in 5 Jahren nicht geschafft habe, ein entsprechendes Änderungsgesetz in den Landtag einzubringen. Daher hoffe Gebeler, dass ihr Nachfolger Dr. Bernd Busemann dieses Versprechen nun kurzfristig umsetzt.
Zu den Änderungen des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes referierte der Landgerichtspräsident Dr. Rüdiger Lengtat. Er ging in seinem Referat auf den häufigsten Streitpunkt im Nachbarstreit ein, die größer werdenden Bäume. Bei der Pflanzung ist ein entsprechender Grenzabstand zu wahren – bei einer Höhe von 1,20 Meter 0,25 Meter, bis zu zwei Meter 0,50 Meter, bis zu drei Meter 0,75 Meter, bis zu fünf Metern 1,25 Meter, bis zu 15 Meter drei Meter und über 15 Meter acht Meter. Das Wachsen der stehenden Bäume ist vom Nachbarn hinzunehmen, jedoch kann bei einer Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks ein Zurückschneiden verlangt werden. Der Nachbar kann also einen künftigen Höhenwachstum verhindern und einmal jährlich ein Beschneidern verlangen. Als Beweis hinsichtlich des Wachstums nannte Dr. Rüdiger Lengtat ein Maßprotokoll oder auch Fotos. Auf die Frage eines Schiedsmannes, ob der Gesetzgeber mit dieser Gesetzesregelung ein Zurückgehen des Baumbestandes beabsichtigt, weil den Nachbarn das ewige Zurückschneiden nerven könnte, verneinte Dr. Rüdiger Lengtat. Das Zurückschneiden kann aber nur für das Jahr verlangt werden, in dem der Anspruch gestellt wird. Es ist sowohl eine Klageerhebung vor einem Zivilgericht möglich als auch ein Schlichtungsverfahren bei dem zuständigen Schiedsamt.
Dann erläuterte Dr. Rüdiger Lengtat einige Gerichtsentscheidungen. Wenn der Baum nicht zur Grenze, sondern zur eigenen Grundstücksmitte wächst, ist ein Rückschneiden ebenfalls zu verlangen, wenn der Grenzabstand beim Pflanzen nicht eingehalten wurde. Als weiteres Beispiel nannte er das Stapeln eines Brennholzstapels am Grenzzaun. Hier kann aber eine Verletzung des Baurechts hinsichtlich des Grenzabstands vorliegen, denn dieser Holzstapel darf eine Breite von drei Metern und eine Höhe von zwei Metern nicht überschreiten. Ein weiterer Fall war das Grillen und Fernsehen im Freien bis spät in die Nacht hinein. Hier kommt es auf die Verhältnisse an. Beim Kläger war eine Entlüftung zur Straßenseite wegen des Verkehrslärms nicht möglich, so dass Geräusche und Gerüche ins Schlafzimmer drängen. Ein Unterlassungsanspruch ab 22 Uhr ist daher möglich.
Traufwasser aus der Regenrinne darf nicht auf das Nachbargrundstück gelangen, auch sind die Ruhezeiten hinsichtlich lauter Gartengeräte zu beachten. Dieses kann allerdings in jeder Gemeinde anders geregelt sein, so Dr.Rüdiger Lengtat. Schließlich wurde noch ein Fall erörtert, in dem ein Grundstück mit einem Zaun umrahmt ist, der zwar mit schönen aber äußerst gefährlichen Spitzen versehen ist. Dr. Rüdiger Lengtat betonte, dass andere durch Zäume oder ähnliches nicht gefährdet werden dürfen, jedoch ist im Einzelfall auch die Aufsichtspflicht der Eltern zu prüfen.
Neben diesen vielen Erläuterungen gab es aber auch einen erfreulichen Tagesordnungspunkt : Ehrungen. Für 25 Jahre ehrenamtlicher Tätigkeit im Vorstand der Bezirksvereinigung Verden/Aller wurden Karl-Heinz Scheland aus Barenburg und Ehrenfried Gebeler aus Bomlitz, der 10 Jahre Beisitzer und seit 1992 Vorsitzender der Bezirksvereinigung ist, geehrt. ,,Durchschnittlich zweimal im Jahr werden wir im Landesdurchschnitt in Anspruch genommen" so Ehrenfried Gebeler. Nach einer entsprechenden Pressemitteilung geht diese Zahl allerdings nach oben. ,,In Langwedel war ich in einem Jahr schon achtmal angerufen worden" so Christel Kohle, die stellvertretende Schiedsfrau aus Langwedel.
Und dass wurde gewählt, bevor es zum Spargelessen in Klenkes Gasthaus ging. Als Vorsitzender wurde Ehrenfried Gebeler aus Bomlitz bestätigt, 2. Vorsitzende wurde Wilfriede Wienbergen aus Bruchhausen-Vilsen, Beisitzer Karl-Heinz Scheland aus Barenberg und Peter Schürmann aus Scheeßel, Renate Kroll aus Kirchlinteln, zum Geschäftsführer wurde Werner Orthmann aus Syke und zum Schatzmeister Gustav Niemann aus Stolzenau, gewählt. Außerdem wurden von der Mitgliederversammlung die Beisitzer zur Bundesvertreterversammlung gewählt, die am 27./28. September 2008 in Suhl stattfindet. Dieses sind Ehrenfried Gebeler, Wilfriede Wienbergen und Renate Kroll.

 

Von links: Peter Schürmann; Karl-Heinz Scheland; Ehrenfried Gebeler; Präsident Dr. Rüdiger Lengtat; Renate Kroll; Wilfriede Wienbergen und Werner Orthmann